Grosse Dachflächen rentabel zu nutzen, ohne dass der erzeugte Strom lokal verbraucht werden muss, ist der Kerngedanke der Hohen Einmalvergütung (HEIV). Sie macht Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch zur planbaren Investition mit kalkulierbarer Rentabilität. Die Förderung deckt bis zu 60 Prozent der Referenz-Investitionskosten, die schweizweite Mindestvergütung ab Januar 2026 sichert die langfristige Einnahmenseite ab. Damit werden Flächen aktivierbar, deren wirtschaftliches Potenzial bisher ungenutzt blieb.

Was ist die HEIV?

Die HEIV ist ein Förderinstrument des Bundes, abgewickelt durch Pronovo. Sie richtet sich an Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 2 kW bis 149.99 kW, die ihren gesamten produzierten Strom ins öffentliche Netz einspeisen – ohne Eigenverbrauch. Anlagen ab 150 kW können sich um die HEIV oder die alternative Gleitende Marktprämie (GMP) im Auktionsverfahren bewerben.

Die zentrale Voraussetzung: 15 Jahre lang muss 100 Prozent des Solarstroms eingespeist werden, ohne Eigenverbrauch durch den Anlagenbetreiber. Bei Auktionsanlagen (>700m2) verlängert sich diese Frist auf 20 Jahre. Im Gegenzug deckt die Förderung bis zu 60 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage. Zum Vergleich: KLEIV (Eigenverbrauch, bis 100 kW) und GREIV (Eigenverbrauch, ab 100 kW) erreichen maximal 30 Prozent. Die HEIV ist damit das wirtschaftlich attraktivste Förderinstrument für die Flächennutzung ohne lokalen Stromverbraucher.

Wirtschaftlichkeit: Verschiedene Effekte, die HEIV-Anlagen rentabel machen

Die Rentabilität einer HEIV-Anlage stützt sich auf drei gestaffelte Effekte.

1. Höherer Förderungsbeitrag als bei Eigenverbrauchsanlagen

Die Basis der Förderung von Photovoltaik in der Schweiz ist bei allen Varianten die installierte Modulleistung. Der Beitrag ist in unterschiedliche Kategorien aufgeteilt. Wobei bei Anlagen mit Eigenverbrauch maximal 30 Prozent der Investition durch die Förderung gedeckt wird steigt der Anteil bei Photovoltaikanalgen ohne Eigenverbrauch auf bis zu 60 Prozent der Investition.

2. Wie Rentabilität und Amortisation mit der Förderung zusammenhängen

Die wichtigsten Faktoren für eine wirtschaftliche Investition sind die Kosten und die Erlöse. Die Anlageinvestition bildet die Basis und somit auch den wichtigsten Hebel, laufende Kosten für Wartung und Betrieb fallen bei Photovoltaikanalgen über die Jahre gering aus und liegen meist nicht höher als 1% der Anfangsinvestition. Durch die Förderung lässt sich die Investition in Solaranalagen massiv verkleinern und muss im Verhältnis möglichst gross sein, um auch mit geringeren Erlösen über die Jahre eine wirtschaftliche Investition zu bilden.

3. Garantierte Mindestvergütung ab 2026

Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz sind Verteilnetzbetreiber ab Januar 2026 verpflichtet, eingespeisten Strom zum Referenzmarktpreis zu vergüten. Dieser fällt über das Jahr gemittelt meist tiefer aus als davor, dafür schweizweit einheitlich und an einen soliden Marktpreis gekoppelt. Für Solaranalgen bis 150 kW (700m2) gilt zusätzlich eine schweizweite Mindestvergütung, die für Einspeiseanlagen im HEIV höher liegt als für Eigenverbrauchsanlagen (6.2Rp./kWh). Das stabilisiert die Wirtschaftlichkeit unabhängig von Spotmarktschwankungen.

In Summe machen diese Effekte HEIV-Anlagen zu einer der rentabelsten Photovoltaik-Investitionen in der Schweiz mit gleichzeitig hoher Förderung und garantiertem Mindestvergütungsschutz.

Warum der Bund die Flächennutzung ohne Eigenverbrauch besonders fördert

Die staatliche Förderlogik ist konsistent: Dächer mit lokalem Stromverbrauch werden ohnehin gebaut, weil Eigenverbrauch wirtschaftlich attraktiv ist. Was fehlt, sind PV-Anlagen auf grossen Flächen ohne lokalen Verbraucher – Scheunen, Lagerhallen, Industriedächer, abgelegene Wirtschaftsgebäude, Parkplätze. Genau dort liegt das volkswirtschaftlich grösste ungenutzte Potenzial für die Flächennutzung mit Photovoltaik.

Mit der HEIV gleicht der Bund die geringere Wirtschaftlichkeit dieser Standorte aus. Die Idee: Wenn lokaler Eigenverbrauch nicht möglich ist, kompensiert die höhere Förderung die fehlende Eigenverbrauchsrendite. Dachflächen, die sonst dauerhaft ungenutzt blieben, obwohl sie technisch ideal für PV wären, werden dadurch wirtschaftlich aktivierbar.

Zudem gibt es Boni für besondere Eigenschaften. Fassadenanlagen mit steiler Bauform erhalten einen Neigungswinkelbonus. Parkplatzüberdachungen seit 2025 einen Parkflächenbonus. Diese Förderung gibt es zusätzlich und machen solche Flächen besonders attraktiv.

Diese Strategie zielt direkt auf die Energiestrategie 2050: Die Schweiz muss bis 2050 rund 35–45 TWh Solarstrom pro Jahr produzieren, das Mehrfache der heutigen Produktion. Vorhandene Dachflächen sind dabei das günstigste und am schnellsten verfügbare Ausbaupotenzial.

Flächennutzung: Welche grossen Flächen sich besonders eignen

Die HEIV ist auf Flächen zugeschnitten, auf denen Eigenverbrauch wirtschaftlich nicht oder nur unzureichend möglich ist. In der Praxis sind das besonders folgende Liegenschaftstypen:

Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude. Scheunen, Stallungen, Maschinenhallen verfügen über grosse, gut belichtete Dachflächen bei oftmals kleinem Eigenverbrauch. Ein typisches Scheunendach mit 400 m² Fläche eignet sich für eine 80-kWp-Anlage, die Dachfläche wird so zur produktiven Vermögensanlage.

Industrie- und Gewerbedächer. Bei Lagerhallen und Logistikzentren liegen grosse Flächen frei verfügbar, die mit einer HEIV-Anlage in eine Renditequelle verwandelt werden können.

Parkplätze. Mit dem Parkflächenbonus werden bisher ungenutzte Parkplatzareale besonders attraktiv. Eine doppelte Flächennutzung mit zusätzlichem Schattenspendereffekt.

Steile Dächer und Solarfassaden. Mit dem Neigungswinkelbonus erhalten Fassadenanlagen einen substantiellen Aufschlag. Diese Anlagen produzieren zudem überdurchschnittlich im Winter, was sich auf den Winterstrombonus ab 2026 positiv auswirkt.

Faustregel zur Flächengrösse: Wirtschaftlich rentabel wird die HEIV-Investition ab rund 30 kWp aufwärts, was etwa 150 m² Dachfläche entspricht. Bei grösseren Flächen ab 100 kWp (500 m²) steigt die Rentabilität deutlich, weil sich die Fixkosten der Installation auf mehr produzierte kWh verteilen.

Parallel mit und ohne Eigenverbrauch auf einem Gebäude

Eine häufige Frage von Eigentümern grosser Liegenschaften: Kann auf demselben Dach gleichzeitig eine Eigenverbrauchsanlage (KLEIV/GREIV) und eine HEIV-Anlage betrieben werden? Ja – sofern beide Anlagen rechtlich und technisch eigenständig sind. Pronovo erlaubt die Aufteilung grosser Projekte in mehrere eigenständige Anlagen, jede mit ihrem eigenen Fördermodell.

Wirtschaftlich sinnvoll wird die Doppelnutzung, wenn der Eigenverbrauch der Liegenschaft begrenzt ist, etwa 20–40 kWp deckt und auf dem Dach zusätzliche Fläche für 50+ kWp besteht. Die KLEIV-Anlage versorgt dann das Gebäude wirtschaftlich optimal, die HEIV-Anlage erschliesst die übrige Dachfläche zur Investitionsrendite.

Die Trennung muss bei Planung und Pronovo-Anmeldung sauber dokumentiert sein. Nachträgliche Aufteilungen oder unklare Abgrenzungen führen zu Förderkürzungen oder -rückforderungen.

Neue Erschliessung der Liegenschaft – wann sie sich rechnet

Eine neue Netzanschlussstelle oder die Verstärkung eines bestehenden Anschlusses ist eine kostspielige Einzelposition einer Investition. Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz hat der Bund jedoch einen Mechanismus geschaffen, der diese Hürde substantiell senkt.

Wer zahlt für die Netzverstärkung?

Seit 2025 gilt, wenn Anlagen zur Produktion aus erneuerbaren Energien Netzverstärkungen auslösen, werden diese Kosten als Übertragungsnetzkosten anrechenbar und damit auf alle Schweizer Netznutzer solidarisiert. Der Produzent zahlt nur den verbleibenden Teil. Konkret bedeutet das für den Eigentümer, er trägt nur die Kosten der Anschlussleitung auf seiner Parzelle. Alle übrigen Kosten werden im nicht angerechnet.

Aufwertung der Liegenschaft – der zweite, oft übersehene Renditeeffekt

Ein verstärkter Netzanschluss bleibt der Liegenschaft auch nach der Bindungsphase erhalten und schafft einen substantiellen Mehrwert über die PV-Investition hinaus. Diese Aufwertung wird in einer reinen Rentabilitätsbetrachtung der Solaranlage meist nicht eingerechnet. Ein neues Kabel schafft auch die Option auf höhere Bezugskapazität für zukünftige Nutzungen: Elektromobilität, Wärmepumpen oder Produktionseinrichtungen. Ein leistungsfähiger Anschluss eröffnet Möglichkeiten zur Vermietung von Ladekapazität, Mitnutzung durch Nachbarliegenschaften via LEG, künftige Speicherinstallationen für Regelenergie. Im Idealfall erhöht es den Verkehrswert der Liegenschaft an sich.

Fazit

Die hohe Einmalvergütung (HEIV) ist 2026 das wirtschaftlich attraktivste Förderinstrument für Photovoltaik-Investitionen. Mit bis zu 60 Prozent Investitionsförderung und garantierter Mindestvergütung gleicht sie den fehlenden Eigenverbrauchsvorteil mehr als aus. Die typische Amortisationszeit liegt bei 8–12 Jahren, die Rendite über die Anlagenlebensdauer bei 5-8 Prozent pro Jahr mit kalkulierbarer, langfristiger Planbarkeit.

Wer eine grosse Dachfläche besitzt besonders in der Landwirtschaft, im Gewerbe oder auf Sonderbauten wie Parkplätzen sollte die HEIV-Option aktiv prüfen, bevor die nächste Dachsanierung diese Investitionschance für die nächsten Jahrzehnte versperrt. Auch die parallele Nutzung einer KLEIV/GREIV-Anlage für den Eigenbedarf und einer HEIV-Anlage für die übrige Dachfläche ist ein bewährtes Modell für maximale Flächennutzung.

Autor: Jan Marbach · Veröffentlicht: Mai 2025 · Lesedauer: ca. 8 Minuten

Häufige Fragen - FAQ

  • Bei aktuellen Tarifen liegt die Rendite einer HEIV-Investition typisch zwischen 5 und 8 Prozent pro Jahr über die Anlagenlebensdauer von 25–30 Jahren. Damit liegt sie deutlich über klassischen Festzinsanlagen und ist durch die garantierte Mindestvergütung weitgehend von Marktrisiken entkoppelt. Im Gegensatz zu Aktien oder Immobilien handelt es sich um eine technisch klar definierte, gut planbare Investition.

  • Wirtschaftlich rentabel wird die HEIV-Investition ab rund 30 kWp aufwärts, was etwa 150 m² Dachfläche entspricht. Optimal sind Flächen ab 100 kWp (ca. 500 m²), weil sich die Fixkosten der Installation auf mehr produzierte kWh verteilen und die Rentabilität pro investiertem Franken steigt.

  • KLEIV (kleine Einmalvergütung) und GREIV (grosse Einmalvergütung) gelten für Anlagen mit Eigenverbrauch (bis bzw. ab 100 kW) und decken bis zu 30 Prozent der Referenz-Investitionskosten. HEIV (Hohe Einmalvergütung) gilt für Anlagen ohne Eigenverbrauch und liegt mit bis zu 60 Prozent rund doppelt so hoch.

  • Nach Ablauf der 15-Jahre-Frist (bei Auktionsanlagen 20 Jahre) entfällt die Eigenverbrauchsbeschränkung. Die Anlage kann dann auf einen Eigenverbrauchsmodus umgestellt werden, sofern dies technisch sinnvoll ist und der Betreiber dies wünscht. Wirtschaftlich kann das attraktiv werden, falls bis dahin neue Verbraucher (Wärmepumpe, Elektromobilität) auf der Liegenschaft installiert wurden

  • In den meisten Fällen ja. Konkret hängt es vom Förderprogramm des jeweiligen Kantons ab. Eine fallbezogene Prüfung gehört zur Projektplanung und kann die Gesamtrentabilität nochmals verbessern.