Ein Quartierspeicher bündelt die Stromproduktion und den Verbrauch mehrerer Liegenschaften zu einem geteilten Energiesystem. Mit der Einführung des virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) am 1. Januar 2025 und der Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ab 1. Januar 2026 ist der regulatorische Rahmen geschaffen, um diese Technologie wirtschaftlich attraktiv zu machen. Die technischen Anforderungen sind jedoch erheblich und sie liegen ausserhalb dessen, was eine klassische PV-Installation bisher leisten musste.

Was ist ein Quartierspeicher?

Ein Quartierspeicher ist ein zentraler Batteriespeicher, der die Stromflüsse mehrerer Erzeuger und Verbraucher in einem Quartier, einer Überbauung oder einem Areal koordiniert. Anders als ein Einfamilienhausspeicher mit 5–15 kWh oder ein dedizierter Industriespeicher mit einem einzigen Anwendungsfall ist er von Anfang an für die gemeinsame Nutzung durch mehrere Parteien konzipiert. Typische Grössen reichen von 50 kWh bis mehrere MWh, meist in einer containerisierten Ausführung ausserhalb der Wohngebäude.

Sein wirtschaftlicher Vorteil liegt in der Skalierung. Statt jede Liegenschaft mit einem individuellen Kleinspeicher auszustatten, wird ein zentraler Speicher genutzt, der die Lastprofile aller Beteiligten zusammenfasst. Die natürliche Glättung durch Aggregation senkt die benötigte Speicherkapazität pro Haushalt und damit die Investition pro nutzbarem kWh erheblich.

Die regulatorischen Chancen

Bis Ende 2024 war ein Quartierspeicher nur dort wirtschaftlich, wo alle teilnehmenden Liegenschaften an einem einzigen Netzanschlusspunkt hingen, die klassische ZEV-Konstellation. Diese Einschränkung ist gefallen.

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) – seit 1. Januar 2025

Mehrere Liegenschaften mit einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt (z. B. einer Verteilkabine) können einen virtuellen ZEV bilden. Die bestehende Stromnetzinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers wird mitbenutzt, ohne dass neue Leitungen verlegt werden müssen. Eine virtuelle Austauschmessung ersetzt die physische. Damit fällt eine der bisher grössten baulichen Hürden für Quartierprojekte weg.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) – ab 1. Januar 2026

Die LEG geht einen Schritt weiter. Jeder Strombezüger innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde kann sich einer LEG anschliessen, unabhängig vom Netzanschlusspunkt. Damit werden Konstellationen möglich, die zuvor regulatorisch nicht zulässig waren – etwa der Stromverkauf von einer landwirtschaftlichen PV-Anlage an Nachbarn im Quartier, ohne dass diese auf demselben Trafo hängen.

Für Quartierspeicher bedeutet diese Entwicklung: Der adressierbare Markt vervielfacht sich. Wer 2024 nur eine geschlossene Überbauung versorgen konnte, kann ab 2026 ein ganzes Quartier orchestrieren.

Drei strukturelle Herausforderungen

Die regulatorischen Tore sind offen. Die technische Umsetzung ist jedoch ungleich anspruchsvoller als bei einer klassischen Hausinstallation. Drei strukturelle Herausforderungen erklären, warum viele Anbieter Quartierprojekte meiden oder unvollständig liefern.

1. Multi-Vendor-Integration

Eine typische Quartierinstallation kombiniert Geräte mehrerer Hersteller: Wechselrichter von Fronius oder Sungrow, Batterieblöcke von BYD oder Huawei, Lastmanagement-Hardware von Solar-Log oder SMARTFOX, Verbrauchszähler vom lokalen Verteilnetzbetreiber. Jeder Hersteller liefert eine eigene Cloud-Plattform mit und keine spricht nativ mit den anderen.

Wer alle Geräte über die mitgelieferten Hersteller-Apps betreibt, erhält eine fragmentierte Lösung ohne gemeinsame Optimierung. Eine herstellerübergreifende Steuerung erfordert eine Abstraktionsschicht, die alle relevanten Protokolle (Modbus TCP/IP, OPC UA, REST, MQTT) bedient und die Geräte in einer einheitlichen Datenstruktur abbildet.

2. Mandantenfähige Abrechnung

In einem ZEV/vZEV/LEG-Verbund konsumiert nicht eine, sondern mehrere Parteien Solarstrom. Jede muss eine korrekte, gerichtsverwertbare Abrechnung erhalten, die zwischen Solarstrom (intern, zu einem ZEV-internen Tarif) und Netzbezug (extern, zum Tarif des Verteilnetzbetreibers) unterscheidet.

Spezialisierte Drittanbieter wie zevvy oder egon lösen die Abrechnung als ausgelagerten Service. Das funktioniert, schafft aber eine Abhängigkeit von Drittanbietern. Die Anlagensteuerung weiss nicht, was die Abrechnung tut, und umgekehrt. Optimierungspotenzial bleibt liegen.

3. Echtzeit-Orchestrierung über mehrere Standorte

Ein Hausspeicher reagiert auf einen Sollwert vor Ort. Ein Quartierspeicher muss die Lastprofile mehrerer Liegenschaften synchron berücksichtigen, idealerweise mit Vorhersagen für Wetter, Verbrauch und auch für Spotpreise.

Solche Optimierungsentscheidungen entstehen nicht im Wechselrichter. Sie erfordern Rechenkapazität, Datenhistorie und Modelle, die saisonale und tageszeitliche Muster lernen. Die Steuerung muss eingebettet, redundant und sicher betrieben werden, mit Reaktionszeiten im Sekundenbereich für Lastspitzenkappung und im Minutenbereich für externe Marktanbindungen.

Warum eine Cloud-Steuerung unverzichtbar ist

Die drei genannten Herausforderungen führen technisch zur gleichen Schlussfolgerung: Eine moderne Quartierspeicher-Installation braucht eine zentrale Software-Plattform – eine Cloud-Steuerung im engeren Sinne. Sie übernimmt Aufgaben, die mit klassischer Anlagentechnik nicht abbildbar sind.

  • Geräteagnostische Abstraktionsschicht: Wechselrichter, Speicher, Zähler und Lastmanagement werden über offene Protokolle eingebunden. Die Plattform spricht nach unten mit der Hardware, nach oben mit externen Diensten.

  • Mandantengetrennte Datenhaltung: Verbrauchsdaten und Abrechnungen jeder Partei sind logisch isoliert. Die Datenschutzkonforme Datenhaltung ist obligatorisch.

  • Vorhersage- und Optimierungsmodelle: PV-Erzeugung, Lastprofile und Spotmarktpreise werden modellbasiert prognostiziert. Daraus leitet die Plattform optimale Lade-/Entlade-Zyklen ab.

  • Offene Schnittstellen für künftige Erweiterungen: Wer in den nächsten Jahren in dynamische Tarife, externe Aggregatoren oder Verteilnetz-Flexibilitätsdienste einsteigen will, braucht eine Plattform, die solche Anbindungen ohne Hardware-Tausch erlaubt.

Die wenigsten klassischen Solar-Installateure verfügen über die Software-Engineering-Kompetenz, eine solche Plattform selbst zu betreiben. Das ist keine Kritik, sondern Branchenrealität: Solarunternehmen wurden über Jahrzehnte als Hardware- und Installationsbetriebe aufgebaut, nicht als Plattform-Anbieter. Häufige Lösungswege sind: Reseller einer Hersteller-Cloud (mit den oben genannten Limitierungen), Abhängigkeit von einem einzelnen Drittanbieter (Lock-in-Risiko) oder schlicht Verzicht auf Quartierprojekte zugunsten der einfacheren Einfamilienhaus-Installation.

Wie PhotonicEnergy das angeht

Wir bauen seit mehreren Jahren an einer eigenen Plattform für Quartierspeicher und ZEV/vZEV/LEG-Verbünde: LEGION (Lokale Energie Gruppierungen Intelligent Optimieren im Netzwerk). LEGION kommuniziert mit Wechselrichtern und Batteriespeichern direkt über Modbus, aggregiert Verbrauchsdaten mehrerer Liegenschaften in einer einheitlichen Datenbasis und ist offen für die spätere Anbindung an externe Aggregatoren oder dynamische Tarifsysteme.

Für ein Quartierspeicher-Projekt bedeutet das konkret:

  • Sie sind nicht an einen einzelnen Hardware-Hersteller gebunden. Die Auswahl der Wechselrichter, Speicherzellen und Messgeräte erfolgt nach technischer und wirtschaftlicher Eignung, nicht nach Plattform-Zwang.

  • Die Abrechnung Ihrer ZEV/vZEV/LEG-Teilnehmer wird aus derselben Datenbasis erzeugt wie die Optimierung – keine Schnittstellenbrüche, keine Doppelerfassung.

  • Spätere Erweiterungen wie zusätzliche Liegenschaften, Vermarktung von Flexibilität oder dynamische Stromtarife erfordern keinen Plattformwechsel.

LEGION ist kein Marketinginstrument, sondern Teil unserer ingenieurmässigen Auseinandersetzung mit dieser Technologie. Sie macht den Unterschied zwischen einer Anlage, die heute läuft, und einer Anlage, die in zehn Jahren noch wettbewerbsfähig betrieben werden kann.

Fazit

vZEV seit 2025 und LEG ab 2026 verschieben die wirtschaftliche Schwelle für Quartierspeicher deutlich nach unten. Die regulatorischen Hürden sind weitgehend gefallen, die technischen bleiben. Wer ein Quartierprojekt ernsthaft umsetzen will, braucht mehr als kompetente PV-Installation: Multi-Vendor-Integration, mandantengetrennte Abrechnung und eine offene Cloud-Steuerung sind nicht optional, sondern strukturelle Voraussetzungen.

PhotonicEnergy positioniert sich genau an dieser Schnittstelle zwischen klassischer Solartechnik und Energie-Software. Sie planen einen Quartierspeicher oder ein ZEV/vZEV/LEG-Projekt?

Autor: Jan Marbach · Veröffentlicht: Mai 2025 · Lesedauer: ca. 8 Minuten

Häufige Fragen - FAQ

  • Bei mehreren Liegenschaften ist ein zentraler Quartierspeicher häufig wirtschaftlicher als individuelle Hausspeicher gleicher Gesamtkapazität. Skaleneffekte beim Speicher selbst (CHF pro kWh) und bei Installation und Wartung machen den Unterschied. Eine genaue Wirtschaftlichkeitsrechnung ist projektspezifisch und hängt insbesondere von den Lastprofilen ab.

  • Nein. Im vZEV/LEG kann der Strom aus einer einzigen grossen PV-Anlage – etwa auf dem Hauptdach oder einem Scheunendach – an mehrere Teilnehmer verteilt werden. Eine spätere Erweiterung um weitere PV-Anlagen ist möglich und unterstützt das Modell.

  • Der vZEV erfordert weiterhin einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt aller Teilnehmer, typischerweise eine gemeinsame Verteilkabine. Die LEG ab 2026 lockert diese Anforderung: Teilnehmer können über einen Quartiers- oder Gemeindeperimeter verteilt sein, unabhängig vom Netzanschlusspunkt. Damit werden deutlich grössere Verbünde möglich.

  • Üblicherweise eine vom Eigentümer beauftragte Betreibergesellschaft, eine Liegenschaftsverwaltung oder der Verteilnetzbetreiber. PhotonicEnergy unterstützt bei der Strukturierung und übernimmt auf Wunsch das technische Anlagenmanagement im Dauerbetrieb.

  • Technisch in vielen Fällen ja, sofern offene Schnittstellen vorhanden sind. Wirtschaftlich häufig nicht sinnvoll, da Hausspeicher für die zusätzliche Lastsituation überdimensioniert betrieben würden. Eine technische Bestandesaufnahme klärt die Eignung.

  • Genau dieses Risiko adressiert eine offene Plattformarchitektur. Wenn die Hardware über Standardprotokolle (Modbus, OPC UA) eingebunden ist, kann eine andere Steuerungssoftware die Geräte übernehmen. Achten Sie bei der Anbieterwahl auf dokumentierte offene Schnittstellen – das ist die wichtigste Investitionssicherheit.