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Allgemeines
Solar Sanierung - Das Dach, das sich selbst trägt
Investition in ein neues Dach über dem Kopf
«Unsere Erschliessung ist zu klein dimensioniert für eine Invention in eine Photovoltaikanlage.»
Diesen Satz hören wir öfter. Er klingt vernünftig, ist aber aus unserer Sicht die teurere Entscheidung. Nicht wegen der Investitionskosten der Anlage selbst sondern wegen der Netzanschlusskosten, die dahinterstehen.
Die grösste Einschränkung auf einer Liegenschaft ist oft nicht die Solaranlage. Es ist der Netzanschluss.
Ein verstärkter Anschluss ist notwendig für grössere PV-Anlagen, künftig aber auch für Schnellladestationen, Wärmepumpen oder grosse Batteriespeicher. Was die meisten Liegenschaftseigentümer nicht wissen: Wer den Ausbau auslöst, bestimmt massgeblich, wer zahlt.
Seit 2025 gilt Art. 15b StromVG: Netzverstärkungen, die durch erneuerbare Erzeugungsanlagen ab 50 kW ausgelöst werden, sind als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar. Swissgrid vergütet dem Verteilnetzbetreiber einen substanziellen Teil verteilt auf alle Schweizer Strombezüger. Konkret heisst es:
wenn die PV-Anlage den Ausbau auslöst werden die Kosten solidarisiert. Der Produzent zahlt die Anschlussleitung auf seiner Parzelle.
wenn E-Ladeinfrastruktur den Ausbau auslöst, werden die Kosten vollständig privat gedeckt werden, kein Solidarisierungsmechanismus.
Dasselbe Netz, dieselbe Leitung, dieselbe Trafostation vollständig unterschiedliche Kostenverteilung.
Viele Liegenschaftseigentümer denken in Etappen. Zuerst vielleicht die Ladeinfrastruktur für die Fahrzeugflotte, dann irgendwann die Solaranlage. Jede Etappe mit einem Bedarf an den Netzanschluss und jeder Ausbauschritt, der nicht über erneuerbare Erzeugung ausgelöst wird, wird vollständig privat finanziert.
Unsere Einschätzung ist klar: Wer in den nächsten zehn Jahren grössere elektrische Lasten plant sollte den Netzausbau heute über die PV-Anlage auslösen, nicht später über die Strombezüger. Dieselbe Infrastruktur, aber ein Grossteil der Kosten wird solidarisch getragen.
Das ist keine Nutzung von Regelungslücken. Es ist die explizite Absicht des Gesetzgebers: Art. 15b StromVG soll den Anschluss erneuerbarer Erzeugung beschleunigen, indem er die Netzkosten für Produzenten senkt. Die Liegenschaft, die davon profitiert, hat danach eine stärkere Infrastruktur nutzbar in beide Richtungen.
Ein verstärkter Netzanschluss erhöht nicht nur die Einspeise-, sondern auch die Bezugskapazität der Liegenschaft. Das ist kein Nebeneffekt es ist ein eigenständiger Wert.
Grössere Batterieanlagen können als Quartierspeicher betrieben und über präqualifizierte Pool-Betreiber für Regelenergie vermarktet werden. Höhere Bezugsleistung ermöglicht Schnellladestationen und industrielle Lasten ohne lange Anschlussverfahren. Und Verteilnetzbetreiber werden zunehmend bereit, für die netzdienliche Steuerung dieser Kapazitäten zu vergütet.
Ein stärkerer Netzanschluss ist ein Asset, das ist die Logik. Wer ihn über eine PV-Anlage finanziert bekommt, zahlt für dasselbe Asset einen Bruchteil des späteren Marktpreises. Wer wartet, zahlt ihn voll und hat den Zeitvorteil verloren.
Autor: Jan Marbach · Veröffentlicht: Mai 2025 · Lesedauer: ca. 3 Minuten